Der Spiegel meldete gestern die bevorstehende Entscheidung über den Doktorgrad im Plagiatsfall Margarita Mathiopoulos. Die Entscheidung solle diese Woche fallen. Mathiopoulos musste bereits Ende der Achtziger Angst um ihren Doktortitel haben, als zum ersten Mal Plagiatsvorwürfe im Zusammenhang mit ihrer Doktorarbeit geäußert wurden. Damals wurde ihr der Titel allerdings nicht entzogen.
Die mit der Untersuchung des Falles beauftragte Arbeitsgruppe und der Promotionsausschuss hatten sich bereits im Dezember 2011 dafür ausgesprochen, Mathiopoulos den Doktortitel zu entziehen.
Der Plagiatezähler steht immer noch bei knapp 47 %. Interessant wäre zu wissen, welche Stellungnahme Margarita Mathiopoulos der Universität Bonn gegenüber zu ihrer Verteidigung abgegeben hat. Vielleicht erfahren wir mit der wohl anstehenden offiziellen Pressemitteilung der Uni Bonn mehr.
Neben dem Verlust des Doktorgrades muss Mathiopoulos auch den Verlust ihrer Honorarprofessuren fürchten, da bei einem Verlust des Doktorgrades die Voraussetzungen für die Bekleidung solch einer Stelle wohl nicht mehr erfüllt wären. Konkret geht es laut Spiegel um die Honorarprofessuren an der Universität Potsdam und der Technischen Universität Braunschweig. Erstaunlich ist dies aber keineswegs – wer selbst die Standards des Wissenschaftlichen Arbeitens missachtet, darf selbige natürlich auch nicht lehren.
Wir sind gespannt auf die offizielle Bekanntgabe und rechnen feste mit dem Entzug des Doktortitels.
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