Mathiopoulos bekommt ihren Doktortitel nicht zurück

Unsere letzte Berichterstattung zum Plagiatsfall von Margarita Mathiopoulos liegt schon weit  zurück. Sehr weit. Im April des Jahres 2012 wurde ihr der Doktortitel entzogen, nach dem über die Plattform Vroniplag (-Wiki) Plagiatsvorwürfe laut und öffentlich wurden. Die Plagiatsvorwürfe gegen Mathiopoulos kamen sogar fast noch ein Jahr zuvor auf, nämlich im Mai 2011. Nachdem im Dezember 2011 schon Informationen durchsickerten, nach denen der Entzug des Doktortitels bevorstünde, dauerte es dann doch noch bis zum 18. April 2012, bis die Entscheidung durch die Universität Bonn, an der Mathiopoulos promoviert worden war, veröffentlicht wurde.

Schon direkt nach der Entscheidung verkündete Mathiopoulos, dass sie rechtlich gegen den Entzug des Doktortitels vorgehen werde. Dies tat sie auch – jedoch erfolglos. Aufgeben wollte Sie aber dennoch nicht und legte wiederum Berufung ein. Ende des vergangenen Jahres gab es in den Streitigkeiten rund um Mathiopoulos wieder eine Entscheidung – diesmal vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster.

Doch auch dieses Mal konnte Mathiopoulos keinen Erfolg verbuchen. Auch das Oberverwaltungsgericht beurteilt den Entzug des Doktortitels als rechtmäßig, Mathiopoulos scheiterte mit ihrer Klage. Das berichtete der Spiegel im Dezember 2015.

Auf Ihrer Webseite (www.mathiopoulos.de) trägt sie den Titel weiterhin. Solange der Rechtsstreit noch nicht endgültig entschieden ist, d.h. solange Mathiopoulos sich weiter durch die Instanzen kämpft und Berufung einlegt, darf sie das auch.

Wie wir damals schon berichteten, ist an dem Fall Mathiopoulos besonders spannend, dass es 1991 schon einmal eine Überprüfung ihrer Doktorarbeit hinsichtlich Plagiatsvorwürfen gegeben hatte. Wir hatten damals als Quelle einen Artikel der „Zeit“ verwendet, weswegen wir uns bzgl. des Datums der Überprüfung im verlinkten Artikel auf „Ende der Achtziger“ beziehen.

Kurz nach dem Urteil wurde nun bekannt, dass Mathiopoulos eben genau aus dem Grund, dass ihr der Titel damals nicht entzogen wurde und die Sache deswegen vom Tisch sei, nun abermals Berufung einlegen werde und sich somit bald das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall beschäftigen muss. Der Bonner Generalanzeiger berichtete darüber. Im dortigen Artikel wird, wie angesprochen, eine Entscheidung aus dem Jahr 1991 angesprochen. Wir nehmen dennoch an, es geht um denselben Vorgang.

Wir berichten wieder, wenn in Leipzig verhandelt wird.

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