Bereits im Juli 2011 meldeten wir den Entzug des Doktortitels im Fall Chatzimarkakis. In der Zwischenzeit zog Chatzimarkakis vor das Verwaltungsgericht Köln, um sich gegen den Entzug des Doktortitels mit juristischen Mitteln zu wehren.
Ende März wurde die Klage abgewiesen. Der Entzug des Doktorgrades ist somit rechtens.
Allen, die diesen Fall verfolgt haben, sei die vollständige Lektüre des Urteils wärmstens empfohlen. Eigentlich sogar allen, die das Thema Plagiate, Vroniplag, etc. interessiert. Zunächst werden darin auch nochmal die einzelnen Ereignisse aufgeführt, die für diesen Fall relevant sind. Es begann mit den Plagiatsvorwürfen des Vroniplags und den Zitierweisen des Chatzimarkakis. („Oxford Zitierweise“ und „Harvard Zitierweise“ – Achtung, er hat diese wohl nicht tatsächlich verwendet, siehe verlinkter DEPLAGIO-Artikel.)
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