Am vergangenen Donnerstag berichtete die F.A.Z. über drohendes Ungemach für Andreas Scheuer (Generalsekretär der CSU) im Zusammenhang mit seinem Doktortitel. Er habe nur ein „kleines Doktorat“ erhalten und dies dürfe er nur in den Bundesländern Bayern und Berlin führen. Dennoch trete er generell als Dr. auf. Ist doch ganz praktisch, einen kleinen Doktortitel im Ausland zu machen und dann einfach diesen zu benutzen, oder?
Daraufhin gab Herr Scheuer recht schnell bekannt, dass er in Zukunft auf das Führen des Doktortitels vollständig verzichten werde, wie die ZEIT schrieb. Gleichzeitig wurden aber auch Plagiatsvorwürfe laut, die im ursprünglichen Bericht der F.A.Z. ebenfalls angesprochen wurden. Im dortigen Artikel findet sich auch ein Vergleich zweier Textpassagen – ein Mal aus einer Veröffentlichung der Bundeszentrale für politische Bildung und ein Mal aus der Feder (bzw. einer Veröffentlichung) von Andreas Scheuer. Die Überschneidung bzgl. Inhalt und gerade Teile der Formulierung sind tatsächlich auffallend ähnlich. Hatte der schnelle öffentliche Verzicht auf den Doktortitel vor allem den Zweck, um eine Debatte zum Thema Plagiate in seiner Doktorarbeit herum zu kommen? Falls das erreicht werden sollte, darf behauptet werden, dass das ordentlich daneben ging. Zahlreiche Medien berichten derzeit über den bayerischen Politiker, seinen Doktortitel und mögliche Plagiate in seiner Doktorarbeit. So zitiert z.B. der Spiegel den Ombudsmann der deutschen Wissenschaft, Wolfgang Löwer, mit den Worten „klassisches Plagiat“.
Man darf gespannt sein, ob Herr Seehofer, für den das Thema mit dem Verzicht auf den Doktortitel bereits geklärt sei, seinen Generalsekretär tatsächlich im Amt halten kann.