Djir-Sarai: Manipulation bei Wikipedia?

Beim Einholen von Informationen über Bijan Djir-Sarai konnte man bereits am Wochenende auf der Wikipedia-Seite feststellen, dass dort bereits ein neuer Abschnitt „Plagiatsverdacht“ eingefügt wurde. Erbloggtes berichtete gestern über mehrere Versuche eines Users, diesen Abschnitt wieder aus der Wikiseite Sarais zu entfernen. In der Versionsgeschichte der Seite lassen sich die Änderungen nachvollziehen. Dort fällt auf, dass die Löschversuche alle von einer IP ausgingen. Eine Whois-Abfrage zu der IP sagt uns, dass die Änderungen aus dem Netz des Bundestags durchgeführt worden sind.

Sabotage oder Eigentor?

Aus dieser Tatsache kann man aber noch nicht automatisch schließen, dass Herr Dr. Djir-Sarai versucht hat, den Wikipedia-Eintrag über sich zu schönen. Dennoch ist es naheliegend, dass er selbst oder jemand aus seinem Umfeld versucht hat, den Plagiatsverdacht aus Wikipedia draußen zu halten. Vielleicht wollte ihm auch jemand einen Gefallen tun, ohne sich mit der Institution „Wikipedia“ auszukennen. Für beide Varianten ist klar, dass der Schuss ordentlich nach hinten losging, sollten sich diese Vermutungen bestätigen. Schon zahlreiche Personen und Unternehmen mussten in der Vergangenheit feststellen, dass der Versuch unangenehme Informationen aus Wikipedia zu entfernen eher zusätzlich schadet als nutzt und die Erfolgsaussichten ohnehin schwindend gering sind.

Vielleicht haben die Änderungsversuche aber auch einen ganz anderen Hintergrund. Vielleicht sitzt im Bundestag wirklich jemand, der sich mit dem ganzen Internetkram richtig gut auskennt und der auch die Abläufe, Prozesse und Gepflogenheiten der Wikipedia kennt (die meisten der Leser winken nun sicherlich ab 😛 ). Man könnte doch dann soweit gehen und vermuten, dass jemand absichtlich versucht hat den Abschnitt vom Bundestag aus zu löschen, da er wusste, dass die Änderungen verfolgt werden und dass das ganze ziemlich sicher zuerst auf Herrn Djir-Sarai bzw. sein Umfeld zurückfallen würde.

Zweifelsohne eine gewagte These, die trotzdem nicht zu abwegig ist, oder?

5 Gedanken zu „Djir-Sarai: Manipulation bei Wikipedia?“

  1. Das wäre in der Tat ein perfides Täuschungsmanöver um mehrere Ecken und unter Berücksichtigung des Streisand-Effekts. Wenn man das glauben möchte, dann kann man ebensogut annehmen, dass es sich um einen Parteifreund handelt, der Djir-Sarai nachhaltig diskreditieren will, und der dazu als nächstes versuchen wird, die Wikipedia wegen übler Nachrede abschalten zu lassen. Derjenige hat dann wahrscheinlich auch die IP-Adresse 188.98.15.118 (über ein TOR oder einen Proxy) genutzt, um bei VroniPlag am 21. Mai auf Djir-Sarais Dissertation aufmerksam zu machen.

    Nein, dieses Interpretationsangebot ist nicht ernst gemeint. Es soll nur demonstrieren, wohin es führen kann, wenn man nur „cui bono“ fragt und dabei Ockhams Rasiermesser ignoriert: zu beliebig komplexen Verschwörungstheorien.

  2. Es sollten viele öffentlich fordern, dass dieses widerliche und in einem Staat, der außer seinen Köpfen keine Rohstoffe hat, enorm schädlichen „Promotionsschwindeln“ – ohne Rücksicht auf das Urheberrecht – strafbar wird, damit die Täter auch ihre unredlich erlangten Jobs verlieren können, etwa so:

    „Promotionsschwindel.
    (1) Wer in einem auf die Erlangung des akademischen Grades eines Doktors gerichteten Verwaltungsverfahren einer Hochschule im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes falsche Angaben darüber macht, dass er seine Dissertation selbständig
    verfasst, keine anderen als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt
    hat, dass er seine Dissertation nicht bereits einer anderen Hochschule zur Erlangung
    eines akademischen Grades eingereicht hat oder dass er sich nicht bereits einem
    solchen Verfahren an einer anderen Hochschule unterzogen hat, wird mit
    Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) Hat der Täter den in den Fällen von Absatz 1 erlangten akademischen Grad bei seiner Bewerbung um öffentliche Ämter oder Rechte aus öffentlichen Wahlen gebraucht, kann das Gericht neben einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2 Strafgesetzbuch).“

    1. Wozu würde man dies tun? Wesentliche Elemente der genannten Bestrafung ergeben sich ja schon von selbst, auch ohne explizite Bestrafung (vgl. Rücktritte Koch-Mehrin und zu Guttenberg) – und ich bin der Überzeugung, dass eine Androhung von Strafen dem redlichen Verhalten schadet. Ich habe aus Überzeugung nicht geschummelt, und nicht aus Angst vor Strafe. Im Übrigen – wenn Dissertationsschummel mit 3 Jahren bestraft wird, wieviel gibt es dann für Habilitationsschummel? 5 Jahre? Und Masterarbeit 2 Jahre, Bachelor 1 Jahr, Hausarbeit 4 Wochen? Lasst uns nicht alles ins Gesetz schreiben, was uns unrecht erscheint, und gleichzeitig über zuviel Bürokratie klagen…

      Satz (3) finde ich allerdings erwägenswert – z. B. wer mit erschummeltem Titel/Grad an einer Hochschule (oder vielleicht weitergehend: im öffentlichen Dienst) tätig ist, soll fristlos entlassen werden dürfen. Ich glaube, dass dies aber auch jetzt schon möglich ist – aus wichtigem Grund, Verlust der Vertrauensbasis.

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