Ermittlungen im Fall Guttenberg eingestellt

Die Tagesschau meldet heute, dass die Ermittlungen gegen Guttenberg von der Staatsanwaltschaft Hof eingestellt wurden. Guttenberg müsse 20000 € an die Deutsche Kinderkrebshilfe zahlen und dann werde das Verfahren eingestellt.

In der ersten Meldung, die auf tagesschau.de dazu aufgetaucht war, wird leider gar nicht erwähnt, worum es in den Ermittlungen überhaupt ging. Im Groben ging es ja gar nicht darum, ob Guttenbergs Dissertation Plagiate enthält, sondern darum, ob es einen Prozess wegen Verletzung des Urheberrechts gegen Karl-Theodor zu Guttenberg geben wird.

Dass Guttenbergs Dissertation Plagiate enthält ist bereits lange klar und spätestens seit dem Entzug des Doktortitels durch die Uni Bayreuth auch offiziell.

Der offiziellen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hof ist zu entnehmen, dass in Zusammenhang mit Guttenbergs Doktorarbeit 199 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingingen – allerdings war nur eine davon von einem Rechteinhaber, sprich Urheber, selbst. Die Prüfung dürfte solange gedauert haben, da laut Pressemitteilung in „aufwändiger Recherchearbeit“ die gesamte Dissertation untersucht wurde. Letztendlich

„konnten jedenfalls 23 Textpassagen als strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße herausgearbeitet werden“.

Damit steht auch juristisch betrachtet fest, dass Guttenberg plagiiert hat und gegen geltendes Urheberrecht verstoßen hat. Daher auch die Verurteilung zur Zahlung von 20000€ an eine gemeinnützige Organisation. Begründung dafür ist laut Pressemitteilung:

„Vorliegend ist der wirtschaftliche Schaden der verletzten Urheber aber nur marginal. Auch hat der nicht vorbestrafte Beschuldigte selbst keine wirtschaftlichen Vorteile aus seiner Doktorarbeit gezogen.“

Dieser Schluss ist interessant. Der wirtschaftliche Schaden auf Seiten der verletzten Urheber dürfte tatsächlich nicht hoch sein, aber hat Guttenberg selbst wirklich „keine Vorteile aus seiner Doktorarbeit gezogen“?

Beachtung sollte man auch dem letzten Absatz der Mitteilung schenken, da daraus hervorgeht, dass auch überprüft wurde, ob die Nutzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, dessen Ergebnisse wohl in die Doktorarbeit einflossen, rechtens war. Hier wurde, anders als im Bezug auf Urheberrechtsverstöße, entschieden, dass Guttenberg kein strafbares Verhalten vorzuwerfen sei.

Lesenswert ist auch die Lektüre der Stellungnahme von Guttenbergs Anwälten (danke an erbloggtes für den Hinweis).

Offen ist noch, ob es zivilrechtliche Schritte der geschädigten Urheber gegen Guttenberg geben wird.

4 Gedanken zu „Ermittlungen im Fall Guttenberg eingestellt“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert