Der Focus berichtet heute, dass das an die Öffentlichkeit gelangte Gutachten nicht nur von einem Professor verfasst worden sei, sondern in Arbeitsteilung. Daher stammen die Vorwürfe aus dem Gutachten tatsächlich von mehreren Personen, was das Ergebnis des Gutachtens weniger angreifbar macht.
Schon heute Morgen wurde bekannt, dass die Universität Düsseldorf Stranfanzeige wegen Indiskretion gestellt habe. Am Sonntag war das von der Uni Düsseldorf beauftragte Gutachten zu den Plagiatsvorwürfen gegenüber Schavan und ihrer Doktorarbeit an die Presse gelangt und hatte für zahlreiche Schlagzeilen und große Diskussion gesorgt.
Update 17.10.2012
Nach wie vor wird diskutiert, ob der Enzug des Doktortitels im Fall Schavan gerechtfertigt sein würde oder nicht. Die einen „Experten“ sagen „ja“, die anderen „nein“. Da fordern Wissenschaftler den Entzug des Titels, während andere Wissenschaftler dagegen sind und die Plagiate kleinreden – im Dienste der Wissenschaft. Einen interessanten Artikel dazu, inklusive Diskussion, liefert mal wieder das Blog für wissenschaftliche Redlichkeit.
Zur Sache
Der rechtswissenschaftliche Text (2010)[1], auf den Herr Dr. Weber aufmerksam machte[1] und der auf Folgen möglicher Aufhebung des Verleihung des Doktorgrads genannten Verwaltungsakts (mit Dauerwirkung lebenslanger Begünstigung) abhebt, legt unter Verweis auf verschiedene Urteile seit 1980 und besonders ein bayrisches 2007 (-> BayVGH, BayVBI. 2007, 281 f. = juris Rn. 11 f.) nahe:
Frau Schavan wird nächst akademisch vollnackt, also ohne jedes Examen dastehen werden. Auch ihr (heute hochbetagter) Doktorvater, der für sie öffentlich ein persönlich-positives „Leumundszeugnis“ abgab, tat dies i) auch im eigenen Interesse und argumentierte ii) weder zur Sache, sondern appellierte bloß personal.
Ob die fällige Aberkennung des Dr.phil.-Titels durch deutsche „Forschungsgemeinschaft“, Wissenschaftler und Kirchenmänner, die (angeblich oder wirklich) ihrer Bundesministerin „zu Seite“ stehn sollen[2], gestoppt / verhindert werden kann – wird sich nach dem Schaunwermal-Syndrom in den nächsten Tagen / Wochen zeigen: the future´s s not ours to see …
[1]
Dr. Daniela Schroeder LL.M., Die Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung; in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, 2010/5: 176-181
[2]
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/plagiatsaffaere-schavan-cui-bono-11932751.html
Wenn Annette Schavan unter diesen Umständen den Titel behalten darf, sollte auch jeder Dieb seine Beute behalten dürfen, wenn er erwischt wird.