Plagiatsvorwürfe: Dr. (med.) Ulf Teichgräber

Bereits vor 14 Tagen wurden wir per Kommentar auf einen neuen Plagiatsverdacht aufmerksam gemacht. Zu diesem Zeitpunkt war die Anzahl von Seiten, auf denen Plagiate entdeckt wurden, noch unter 10 %. Aus diesem Grund, entschieden wir uns, den Kommentar vorerst nicht freizuschalten, da die sich vom Vroniplag selbst auferlegte 10-Prozent-Hürder unserer Meinung nach durchaus Sinn ergibt.

Mittlerweile steht der Plagiatezähler im Fall des Dr. Ulf Teichgräber bei stolzen 34 %.

Bestimmt fragen sich die meisten Leser, wer denn Ulf Teichgräber überhaupt ist. Im Gegensatz zu den Fällen, die bisher an die Öffentlichkeit gedrungen sind, handelt es sich bei Teichgräber nicht um einen Politiker, sondern um einen Doktor – einen Doktor der Medizin. Zugegebenermaßen haben wir noch nicht oft in die Lebensläufe von Ärzten Einblick genommen, dennoch, oder vielleicht gerade deswegen, klingt der Lebenslauf Teichgräbers beeindruckend. Teichgräber studierte unter anderem im Ausland sowohl in Oxford, als auch an der Harvard Medical School in Boston (Beide Zitierweisen müssten ihm also bestens geläufig sein 😉 ). Darüber hinaus ist Ulf Teichgräber Privatdozent und hat obendrein noch den MBA „gemacht“ und einige Patente angemeldet.

Bei der Arbeit von Ulf Teichgräber, die gerade vom Vroniplag untersucht wird, handelt es nicht um eine Dissertation, sondern um seine Habilitionsschrift, die Teichgräber 2003 an der Berliner Charité einreichte. Die Habilitation kann online eingesehen werden.

Wenn man sich über das Thema „Habilitation“ informiert und dabei auf den Wikipedia-Eintrag dazu stößt, findet man darin folgenden Auszug:

„Durch die Habilitation soll der Bewerber seine besondere Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Forschung und Lehre in der ganzen Breite seines Faches nachweisen. Mit der Habilitation wird der Nachweis der Lehrbefähigung (facultas docendi) erbracht; dies ist die Voraussetzung für die Erteilung der venia legendi.“

Wieder einmal amüsant und traurig zu gleich, dass jemand, der womöglich selbst entweder nicht in der Lage ist, wissenschaftlich korrekt zu arbeiten oder dies im Fall der Habilitation absichtlich nicht getan hat, andere genau in dieser „Kunst“ lehren darf.

Die Frage ob auch hier jemand vielleicht ein Stück zu ehrgeizig war, liegt nahe. Andererseits sind die Vorwürfe der Charité Berlin bereits seit März bekannt, wie die Berliner Morgenpost berichtet. Der recht kurze Artikel der Morgenpost bringt allerdings noch einige interessante Aspekte ins Spiel. So sei die Arbeit Teichmanns nach einer zusätzlichen Überprüfung wegen der Plagiatsvorwürfe immer noch als herausragend gelobt worden. Es ist sogar von Rufmord die Rede:

„Die Sprecherin sprach von einer „Rufmordkampagne“, es werde versucht, durch anonyme Hinweise eine Karriere zu zerstören.“

Es wird also bestimmt nicht langweilig beim Thema Plagiate. Auf der einen Seite die eigentlich doch sehr aussagekräftige Zahl von 34 % (Anzahl der Seiten, die Plagiate enthalten; in Relation zum Gesamtwerk) und auf der anderen Seite die Universität Berlin, die nach erneuter Prüfung immer noch kein Vergehen entdecken konnte. Das wäre ja wirklich ziemlich skandalös, sollten die Plagiate auch bei der erneuten Prüfung „durchgerutscht“ sein.

Wir warten ab und beobachten diesen Fall mit Spannung weiter.

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