In der Nacht auf den 30. Juli machte das Vroniplag die Plagiatsvorwürfe gegen Jürgen Goldschmidt öffentlich (guttengate.de berichtete). Im direkten Anschluss darauf ging mindestens eine Webseite Goldschmidts offline und es entstand erneut eine Diskussion über die Rolle der Universitäten in Bezug auf die Promotion. Dieser Artikel beschäftigt sich mit Details zu besonderen Fundstellen der Vroniplag-Aktivisten und liefert einige zusätzliche Hintergrundinformationen.
Die Super-Illu
In der Berichterstattung der Medien zu diesem Fall liest man fast überall von der „Super-Illu“. Dies hat den Hintergrund, dass Jürgen Goldschmidt selbige tatsächlich als Quelle in seiner Dissertation angegeben hat. Unglaublich, aber leider wahr!
Wie gewohnt bietet das Vroniplag eine Auflistung sogenannter herausragender Fundstellen. Dort findet man Details zur „Super-Illu“ (deren Auflage Goldschmidt nun unbeabsichtigt bestimmt zu neuen Höhenflügen verholfen hat), als auch zu weiteren Auffälligkeiten. Das ist aber noch nicht alles, denn in Goldschmidts Doktorarbeit „werden Begrifflichkeiten mit Nachweis aus Wikipedia übernommen“, zahlreiche Quellen nur sehr oberflächlich angegeben und es gibt sogar zwei Kapitel, die komplett identisch sind [„Kapitel VII 3. e) aa) (S 296)“ vs. „Kapitel IX 16. a) (S 447)“]. Die Lektüre der herausragenden Fundstellen ist mal wieder lesenswert.
Promotion mit Bestnote?
Dass die Dissertation von Dr. Jürgen Goldschmidt durch die TU Berlin dennoch mit „sehr gut“ bewertet wurde, wie der Spiegel berichtet, ist angesichts der bisher gefundenen Auffälligkeiten nur schwer nachzuvollziehen, disqualifizierte sich der Autor doch hier schon alleine durch die Verwendung der „Super-Illu“ als Quelle.
Zeitlicher Zusammenhang zu Abschaltung der Webseite nur Zufall?
Außerdem schreibt SpiegelOnline, dass die Abschaltung der Webseite laut Goldschmidt nicht in Zusammenhang mit den Vorwürfen des Vroniplags stünde. Goldschmidt habe die Webseite einfach nicht mehr gebraucht. Dies könnte man natürlich als plausible Begründung durchgehen lassen, lägen die Veröffentlichung der Vorwürfe und die Abschaltung (neudeutsch: depublizieren) der Webseite zeitlich nicht so dicht beinander und läge nicht die Vermutung nahe, dass Goldschmidt sich zu teilen selbst plagiiert hat.
Der Plagiatezähler zur Analyse der Dissertation Goldschmidts steht seit der Veröffentlichung bei 10,35 %. Hier scheint sich aktuell nicht viel zu tun. Angesichts des üblichen Vorgehens der Vroniplags, dürfte die Uni aber bereits informiert sein. Es bleibt abzuwarten, ob man dort bereits im „Sommerloch“ steckt oder ob es in Kürze eine Reaktion der TU geben wird.
Unglaublich wie lange es doch braucht eine Doktorarbeit nachträglich zu überprüfen….wo die Fakten doch auf dem Tisch liegen.
Armutszeugnis für die TU Berlin…oder ist es die Angst vor der Blamage?
Auch bei Nachfrage gab es bis heute keine Antwort vom Präsidenten der TU Berlin
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach sowie von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin.
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Von: vroniplagsimone100 vroniplagsimone100 [mailto:vroniplagsimone100@freenet.de]
Gesendet: Dienstag, 29. Januar 2013 20:55
An: pressestelle@tu-berlin.de
Cc: Briefkasten SenBJW
Betreff: Anfrage an Ansprechpartner : TU Berlin entzieht Dr. Goldschmidt den Doktortitel nicht
Anfrage an Ansprechpartner : TU Berlin entzieht Dr. Goldschmidt den Doktortitel nicht
Nachricht von vroniplagsimone100 vroniplagsimone100 (vroniplagsimone100@freenet.de, Tel: 0000000000):
An den Präsidenten der TU Berlin
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Sehr geehrter Herr Präsident Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach,
in der Entscheidung Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten des Herrn Dr. Jürgen Goldschmidt , den Doktortitel nicht zu entziehen, lege ich vorsorglich nach den Grundsätzen für das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten in der TU Berlin § 5 3 Abs.
Widerspruch (erhebe Gegenvorstellung) ein.
Gründe:
*Der Informierende des Verdachts, vroniplag/marcusb wurde über die Entscheidung der Kommission nach § 5 3 Abs. nicht benachrichtigt.
*Die Begründung der TU Berlin in der Medieninformation Nr. 9/2013 vom 18. Januar 2013 steht in keinem Kontext zu den Ausführungen nach den Grundsätzen für das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten in der TU Berlin.
Siehe Link : http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Benutzer:WiseWoman/Jg
-weiter unten im Link befinden sich die Seiten der Dissertation, die mit einem Plagiat und dessen Quelle zum Vergleich und einer Begründung gegenübergestellt wurden. Die verwendeten Quellen sind ebenfalls unten tabellarisch als Beweis
zusätzlich aufgelistet.
Diesen Beweis sollten Sie widerlegen, um mit Ihrer Entscheidung glaubhaft zu werden. Es geht hier nicht um „wissenschaftliche Qualität der Dissertation von Herrn Dr. Goldschmidt“, es geht hier in der Aufklärung um seitenweise nachgewiesene Plagiate, die Sie Herr Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach mit Ihrem fragwürdigem Freispruch mit Nachbesserung meines Erachtens decken wollen.
*“Die TU Berlin erteilt Herrn Dr. Goldschmidt die Auflage, innerhalb einer bestimmten Frist seine Dissertation unverändert, aber mit korrekter Zitierweise vorzulegen“. Dies ist eine Aushöhlung der Grundsätze für das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten in der TU Berlin, ein in der Wissenschaft einmaliger Akt, der schon als kriminelle Verfehlung zu beurteilen ist.
Als vergleichbare Anlage für den Beweis eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens des Herrn Dr. Jürgen Goldschmidt , biete ich Ihnen nachfolgenden Link von VroniPlag Wiki/WiseWoman/Jg an, : http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Benutzer:WiseWoman/Jg
°Die Medieninformation Nr. 9/2013 vom Freitag, 18. Januar 2013 durch diePressesprecherin der TU Berlin,Stefanie Terp wurde nach Veröffentlichung am 25.01.13 verändert.
Ich bitte aus den oben genannten Gründen eine erneute Überprüfung zu veranlassen.
Hochachtungsvoll
vroniplag/Simone100