Verfahren gegen Pröfrock eingestellt

Eigentlich ist diese Meldung schon gar nicht mehr erwähnenswert, da sie nicht gerade aktuell ist. Dennoch sind die Hintergründe interessant – nicht nur für den Fall des Dr. Matthias Pröfrock. Das Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung wurde Anfang März gegen die Zahlung von 4000 € eingestellt. Im Artikel der Waiblinger Kreiszeitung dazu, finden sich interessante Informationen zur strafrechtlichen Relevanz, von Plagiaten in Doktorarbeiten.

Pröfrock schreibt in seiner Stellungnahme auf seiner Webseite, dass nach Einstellung des Verfahrens nun die Unschuldsvermutung gelte:

„Für meine wissenschaftlichen Fehlleistungen trage ich die Folgen. Die Erfüllung der Geldauflage ist kein Schuldeingeständnis im strafrechtlichen Sinne. Mit der Einstellung des Verfahrens bleibt die Unschuldsvermutung bestehen.“

Im Gegensatz dazu geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es im Fall Pröfrock auch zu einer Verurteilung gekommen wäre, wenn das Verfahren nicht eingestellt worden wäre. Wie Pröfrock es da noch wagt, sich als „unschuldig“ hinzustellen, ist nicht nachvollziehbar, zumal tatsächlich ja nur die juristische Schuld nicht endgültig geklärt wurde. Schuldig im Bezug auf moralische Gesichtspunkte ist er allemal.

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