Uni Düsseldorf eröffnet Hauptverfahren zu Doktorarbeit von Schavan

Die Universität Düsseldorf hat heute Abend das Ergebnis ihrer Fakultätsratssitzung in Bezug auf die Plagiatsvorwürfe im Zusammenhang mit der Doktorarbeit der Kultusministerin Annette Schavan veröffentlicht. Die Nachricht, dass die Uni das Hauptverfahren einleiten wird, verbreitet sich derzeit rasend in den Medien, nachdem zuletzt eher selten über das Thema Plagiate in der Wissenschaft berichtet wurde.

Aus der Pressemeldung der Uni Düsseldorf zum Fall Schavan geht hervor, dass die große Mehrheit der stimmberechtigten Teilnehmer für die Eröffnung des Verfahrens seien:14″Ja“-Stimmen bei einer Enthaltung sind deutlich. Allerdings wird auch betont, dass die Eröffnung des Hauptverfahrens keinesfalls als Bestätigung der Plagiatsvorwürfe gesehen werden dürfe, das Verfahren sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt „ergebnisoffen“.

Die Plagiatsvorwürfe gegen Schavan wurden im Mai vergangenen Jahres veröffentlicht. Nachdem die Anzahl und Schwere der Verstöße damals aus Sicht des Vroniplags noch nicht ausreichend waren, um damit an die Öffentlichkeit zu gehen, wurden die Vorwürfe in einem eigens dafür eingerichteten Blog namens „Schavanplag“ veröffentlicht. Die Überschrift unseres damaligen Artikels täuscht allerdings. Das Vroniplag hat Schavan nie tatsächlich verteidigt, wie man später erfahren sollte. Nach den Vorwürfen, startete die Uni Düsseldorf eine erste Vorprüfung.  Nachdem im Herbst Vorwürfe von weiteren Gutachtern laut wurden, wuchs auch der Druck auf Schavan. Sie selbst äußerte sich erst lange nach Bekanntwerden der Vorwürfe und beschränkte sich auf eine Mitteilung, dass sie ihre Dissertation nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt habe. Der Rückendeckung der Kanzlerin konnte Schavan sich sicher sein, wodurch die bloßen Vorwürfe zunächst keine Konsequenzen hatten.

Nun dürfen wir gespannt sein, wie die Uni in ihrem Hauptverfahren entscheidet und zu welchem Schluss sie kommt. Sollte sich herausstellen, dass Schavan größtenteils unsauber gearbeitet, geschlampert hat, wird sie den Doktortitel behalten können. Falls ihr jedoch eine Täuschungsabsicht (für die Juristen hier: „bedingter Täuschungsvorsatz“) nachgewiesen werden kann, ist wird Schavan ihren Doktortitel unausweichlich los sein.

3 Gedanken zu „Uni Düsseldorf eröffnet Hauptverfahren zu Doktorarbeit von Schavan“

    1. Danke für den Hinweise, Sie haben Recht, das Vorliegen eines „bedingten Täuschungsvorsatzes“ würde zum Entzug des Doktortitels führen. Für alle nicht-Juristen ist aber die „Täuschungsabsicht“ wahrscheinlich verständlicher.

      1. Ja, ich halte „Täuschungsabsicht“ für eine nichtjuristische Formulierung aus dem Rohrbacher-Gutachten. In Ihrem Antwort-Kommentar haben Sie sich wieder vertan, es muss heißen:

        … das Vorliegen eines “bedingten Täuschungsvorsatzes” würde zum Entzug des Doktortitels führen…

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