Die unterschiedlichen Zitierweisen des Dr. Chatzimarkakis

Bei DE PLAGIO ist ein lesenswerter Artikel zu den Chatzimarkakis und seinen Zitierweisen erschienen. Chatzimarkakis hatte bei Bekanntwerden der Plagiatsvorwürfe gegen ihn geäußert, er habe verschiedene Zitierweisen verwendet, was Raum für Spekulationen schaffe.

Prof. Dr. Anatol Stefanowitsch erläutert die beiden Zitierweisen namens „Harvard-Zitierweise“ und „Oxford-Zitierweise“ und zieht am Ende das Fazit, Chatzimarkakis habe weder die Harvard-Zitierweise, noch die Oxford-Zitierweise, sondern wohl eher die Alcatraz-Zitierweise verwendet.

Update:
Unterdessen startete Jan Rosenow aus Oxford eine online Petition, um für eine Richtigstellung der Äußerungen Chatzimarkakis im Bezug auf die Oxford-Zitierweise einzutreten.

7 Gedanken zu „Die unterschiedlichen Zitierweisen des Dr. Chatzimarkakis“

  1. Ich als Nichtakademiker finde diese Diskussionen abartig. Ich frage mich wer prüft, und wenn dann wie, bevor es zur Anerkennung des akademischen Titels kommt.

    Ich finde die Schuld liegt nicht bei dem “ Doktor “ sondern dort wo dieser zugelassen wird.

    Das was hier gemacht wird, ist Mobbing.

    1. Mobbing?

      Wenn jemand im Laden etwas klaut und der Kassierer in diesem Moment nicht hinschaut, weil er davon ausgeht, dass seine Kunden ehrlich sind, dann ist der vermeintliche Kunde kein Dieb?

      …ich würde es eher Betrug nennen, nicht Mobbing. Hier sagt niemand „Chatzimarkakis ist doof“ oder ähnliches.

      Dass der Betrug nicht gleich entdeckt wurde ist bedauernswert, aber trotzdem ändert sich damit nichts an der Tatsache.

      Man könnte lange über das Thema „Schuld“ diskutieren – letztendlich liegt die Verantwortung für das eigene Handeln nahezu immer bei einem selbst. Gerade von Politikern, die das Volk z.B. im Bundestag vertreten, darf man doch erwarten, dass sie mit gutem Beispiel voran gehen und vor allem ehrlich sind – schließlich schenken wir Ihnen unser Vertrauen und bemächtigen Sie dazu, Entscheidungen in unserem Sinne (hoffentlich!) zu treffen.

  2. Ja, und der Ladenbesitzer ist auch der einzig Schuldige, wenn er seine Ware offen auslegt und dann bestohlen wird. Den Dieb da zu belangen, das wäre Mobbing.

    1. Interessant, dass Sie das Bildnis des Ladenbesitzers ebenfalls verwenden. Mein obiger Kommentar entstand schon vor Ihrem Kommentar hier.

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