Althusmann kein Plagiator!

Der Vorsitzende der Kultusministerkonferenz Bernd Althusmann wurde offiziell durch die Universität Potsdam entlastet. Die Untersuchungen wurden mit dem Ergebnis, dass Althusmann nicht vorsätzlich getäuscht habe, eingestellt. Die Universität Potsdam veröffentlichte das Untersuchungsergebnis heute in einer Pressemitteilung.

Wir haben uns gefragt, ob Althusmann der nächste Plagiator sein würde, ob Althusmann absichtlich getäuscht hat und ob er als Kultusministerkonferenz weiterhin tragbar ist. Hat sich Althusmann erfolgreich bei seiner Anhörung an der Universität Potsdam verteidigen können? Die Untersuchungskommission der Universität Potsdam kommt nun zum Ergebnis, dass der Plagiatsvorwurf gegen Althusmann nicht belegt werden könne. Aber kritisiert seine Arbeit trotzdem (siehe Pressemitteilung):

„Die Arbeit weist eine hohe Zahl von Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis auf.“

oder:

„Insgesamt handelt es sich um Mängel von erheblichem Gewicht. Zu ihrer Vermeidung hätten die Gutachter die Dissertation genauer prüfen und weitere Maßnahmen ergreifen müssen, zumal diese Verstöße zumindest teilweise ohne weiteres erkennbar waren.“

aber auch:

„Dieser Tatbestand verlangt eine Falschangabe, eine Verletzung geistigen Eigentums oder eine Beeinträchtigung der Forschungstätigkeit anderer. […] Eine solche Täuschung ist der untersuchten Dissertation nicht vorzuwerfen.

Kurz gesagt: Die Qualität von Althusmanns Doktorarbeit ist unterirdisch und voll von Schlamperei, aber er hat nicht absichtlich getäuscht, betrogen, plagiiert.

Dennoch habe Althusmann während der Plagiatsaffäre noch „nie an Rücktritt“ gedacht, meldet der NDR. Auch seine Vorbildfunktion als Schulminister, der natürlich wissen sollte, wie man korrekt wissenschaftlich arbeitet, sieht er laut NDR nicht beschädigt:

„Ich kann nach wie vor mit gutem Gewissen vor jede Klasse in Niedersachsen treten und über Qualität von Bildung reden“

Was meint ihr dazu? So ganz glaubwürdig ist Althusmann doch nicht mehr, oder? Wer hat denn damals auf die Lehrer gehört, die offensichtlich selbst kaum Ahnung von der Materie hatten, die sie versuchten den Schülern beizubringen?

Ein Gedanke zu „Althusmann kein Plagiator!“

  1. Klar kann Althusmann sich vor eine Klasse stellen und über Qualität in der Bildung reden, ohne dass sein Gewissen sich regt. Dabei missversteht er aber das Ausbleiben von Gewissensbissen als gutes Gewissen, obwohl es in diesem Fall eindeutig das Fehlen von Gewissen anzeigt.

    Althusmann könnte sich wahrscheinlich auch vor ein beliebiges Publikum stellen und über ein beliebiges Thema reden, z.B. über Qualität bei der Todesstrafe, ohne dass sein Gewissen sich zu Wort meldet. Das ist quasi die Basisqualifikation für eine Karriere in der Politik: Gewissen abschalten. Notfalls Gewissen heucheln, wenn es um die „Werte“ der eigenen Partei geht.

    Dass die Werte der Christdemokraten allerdings nichts mehr mit akademischer Redlichkeit, Kompetenz und individueller Leistung zu tun haben, das müsste den klassischen konservativen Wähler schon zuweilen stutzig machen.

    Eine gute Diskussion gibt es übrigens auf deplagio im Anschluss an A. Stefanowitschs Verteidigung der Althusmann-Entscheidung.

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