Universität Halle entzieht Siegfried Haller den Doktortitel

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg entzieht dem Leiter des Jugendamtes Leipzig, Siegfried Haller, den Doktortitel. Damit folgt der Fakultätsrat der Empfehlung des Promotionsausschusses, welche bereits Mitte März ausgesprochen wurde. Die Entscheidung des Fakultätsrats sei einstimmig gewesen, ist der offiziellen Pressemitteilung der Universität Halle zu entnehmen. Außerdem sei die Entscheidung zum Entzug des Doktortitels unumgänglich, so Prof. Dr. Burkhard Schnepel, Dekan der Philosophischen Fakultät.

Die Plagiatsvorwürfe um Siegfried Haller kam bereits im Juli 2011 ins Rollen, nachdem das Vroniplag die kritische Analyse Hallers Dissertation mit dem Titel „Das Sanierungsgebiet Hemshof in Ludwigshafen am Rhein – Eine Bilanz von 30 Jahren baulicher Erneuerung und sozialer Veränderung“ veröffentlichte und auf zahlreiche Stellen innerhalb der Doktorarbeit verwies, die als Plagiat identifiziert und verifiziert werden konnten.

In der Pressemitteilung der Uni Halle wird deutlich gemacht, dass Haller tatsächlich versucht habe, die Gutachter und den Promotionsausschuss zu täuschen. Details zu nicht angegebenen Quellen, schwammiger Kennzeichnung fremder Textpassagen und Missachtung der Standards wissenschaftlichen Arbeitens findet der interessierte Leser bei den herausragenden Fundstellen. Besonders dreist und peinlich zu gleich ist die Übernahme einer kompletten, 59-seitigen Broschüre in die Dissertation ohne Quellenverweis – die Broschüre wurde lediglich im Quellenverzeichnis aufgeführt. Haller gab wohl auch bei der Anhörung an, er sei Autor der Broschüre. Allerdings ist die fehlende Kenntlichmachung durchaus als Selbstplagiat einzustufen. Darüber hinaus hat Haller einige Bilder übernommen, bei denen in der Broschüre noch der Verweis auf eine Überarbeitung der Grafik durch eine dritte Person zu finden ist. Ist Haller also doch nicht alleiniger Urheber? Peinlich, dass Haller auf Nachfrage des Promotionsausschusses den Nachweis für die Urheberschaft an der Broschüre nicht erbringen konnte.

Der folgende Absatz aus der Pressemitteilung fasst die Gründe für die Entscheidung ziemlich gut zusammen:

In mehreren Fällen habe Haller zudem eine von ihm genutzte Quelle zwar genannt, „jedoch an beliebiger Stelle, nicht etwa zu Beginn des nicht kenntlich gemachten Zitats“. Unklar bleibe jeweils, was und wie viel aus der Quelle übernommen wurde. „Um es deutlich zu sagen: Der Promotionsausschuss ist zu der Erkenntnis gelangt, dass es sich nicht um unsaubere Arbeitsweise handelt, sondern um eine Irreführung.“

Abschließend lässt sich festhalten, dass der Entzug des Doktortitels im Fall „Siegfried Haller“ vollkommen berechtigt ist. Somit zeigt sich ein weiteres Mal, dass die Arbeit der Vroniplag-Aktivisten durchaus Früchte trägt und es sich nicht um einfache Vorwürfe zur Diffamierung handelt.

Wir werden eine Stellungnahme Hallers mit Spannung erwarten. Offen ist noch, ob Haller die Leitung des Jugendamtes der Stadt Leipzig behalten wird und ob er wie angekündigt juristisch gegen den Entzug des Doktorgrades vorgehen wird.

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