Da ist der Doktor los: Uni Düsseldorf entzieht Schavan Doktortitel

Die Universität Düsseldorf hat heute in ihrer Sitzung des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät entschieden, Dr. Annette Schavan (Bundesbildungsministerin, CDU) den Doktortitel aufgrund von Plagiaten in ihrer Doktorarbeit abzuerkennen. Die Pressemeldung ist auf den heutigen Tag datiert, die Uhrzeit der Veröffentlichung ist laut PM 13:52 Uhr, wahrscheinlich geschah die tatsächliche Veröffentlichung jedoch erst heute Abend.

Im Wortlaut der Pressemeldung lautet das Ergebnis:

„Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat heute die Entscheidung getroffen, die schriftliche Promotionsleistung von Frau Schavan für ungültig zu erklären und ihr den Doktorgrad zu entziehen.“

Die offizielle Stellungnahme der Universität Düsseldorf sollte man auf jeden Fall lesen, denn mitsamt Begründungen ist das Urteil doch sehr deutlich und man darf sich während der Lektüre durchaus fragen, wie Schavan zu Beginn der Plagiatsvorwürfe Rückendeckung aus der Wissenschaft bekommen konnte. Auch für Bundeskanzlerin dürfte der Entzug des Doktortitels für ihre Parteigenossen ein herber Rückschlag sein, hatte doch auch Merkel für Rückendeckung gesorgt und Schavan ihr vollstes Vertrauen ausgesprochen. Dass Merkels vollstes Vertrauen allerdings nicht gerade eine Garantie für den Verbleib in Amt und Würden ist, haben wir ja zuletzt beim Bundespräsidenten Wulff als auch beim designierten Verteidigungsminister zu Guttenberg erlebt.

Wie bereits erwähnt, ist die Entscheidung wirklich eindeutig, wie auch dieser Teil der Begründung (siehe Link Pressemeldung, oben) verdeutlicht:

„Der Fakultätsrat hat sich nach dieser grundsätzlichen Klärung in seinen Beratungen nach gründlicher Prüfung und Diskussion abschließend die Bewertung des Promotionsausschusses zu eigen gemacht, dass in der Dissertation von Frau Schavan in bedeutendem Umfang nicht gekennzeichnete wörtliche Übernahmen fremder Texte zu finden sind. Die Häufung und Konstruktion dieser wörtlichen Übernahmen, auch die Nichterwähnung von Literaturtiteln in Fußnoten oder sogar im Literaturverzeichnis ergeben der Überzeugung des Fakultätsrats nach das Gesamtbild, dass die damalige Doktorandin systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte. Die Entgegnungen von Frau Schavan konnten dieses Bild nicht entkräften.“

Übrigens, auch die Argumente der Gegenseite, wie z.B. der „große Zeitabstand seit Anfertigung der Arbeit“ hätten Berücksichtigung gefunden und dennoch das Ergebnis nicht ändern können.

Besonders pikant ist am Fall Schavan auch, dass sie keinen anderen Studienabschluss hat, was wiederum bedeutet, sie hat nun gar keinen Studienabschluss. Damit dürfte sie auch ihre Honorarprofessur an der FU Berlin niederlegen müssen.

Bleibt Bundesbildungsministerin Schavan im Amt?

Das ist die spannende Frage, die sich in den kommenden Tagen bestimmt klären wird. Es ist kaum möglich, dass eine überführte Plagiatorin als Bildungsministerin im Amt bleibt. Davon abgesehen waren tatsächlich schon die im Rahmen der Vorwürfe ans Licht gekommenen, nicht gekennzeichneten Textübernahmen fast schon ausreichend dafür, Schavan als Amtsinhaberin ins Wanken zu bringen.

Schavan möchte um Doktortitel kämpfen.

Auch andere haben dies schon versucht, dennoch kündigte Annette Schavan über ihre Anwälte heute Abend an, gegen den Entzug des Doktortitels zu klagen. Ein letzter verzweifelter Versuch oder eine reelle Chance?

3 Gedanken zu „Da ist der Doktor los: Uni Düsseldorf entzieht Schavan Doktortitel“

  1. Anlässlich einer reichlich sonderbaren Verfügungsklage gegen mich, meinte mein Anwalt die im Rom der Antike gebräuchliche Sentenz „Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“ wäre auch heute noch die einzig ehrliche Antwort auf die Frage nach dem möglichen Ausgang einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Mich hat das damals einigermaßen erschreckt.

    Frau Schavan könnte es hingegen ermuntern, weil sie anscheinend sehr religiös ist und sich vielleicht deswegen sagt, dass ihr in Gottes Hand schon nichts schlechtes widerfahren wird.

    Wahrscheinlich wird das Düsseldorfer Verwaltungsgericht sich aber an den offensichtlichen Gegebenheiten orientieren und Schavans Klage als zulässig aber unberechtigt abweisen. Eine minimale Chance zu obsiegen hat Schavan wohl. Für reell halte ich sie aber nicht.

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